Grundsteuer B erhöht sich um 200 Prozentpunkte

21.03.2024

Mit den Stimmen des Bürgermeisters, der SPD-Fraktion, der FDP und der neuen FBA-Fraktion wurde in der Sitzung des Rates am 19. März 2024 die Grundsteuer B rückwirkend um 200 Prozentpunkte auf 895% erhöht.

Das mag für ein Einfamilienhaus aus den 50ern vielleicht noch verträglich sein, doch kann dies bei einem Neubau auch schon mit circa 380 Euro Mehrabgaben im Jahr zu Buche schlagen. Als CDU-Fraktion machen wir deutlich: In den aktuell sowieso schon angespannten Zeiten, belastet dieser Vorschlag die Menschen in unserer Stadt erheblich und vor allem plötzlich.

Auch wir sehen, ohne die längst überfällige Unterstützung aus Land und Bund, keinen Ausweg mehr außer eine Steuererhöhung – doch ist es an dieser Stelle eine Frage der Herangehensweise.

Jahrelang haben Bürgermeister Sonders und seine SPD-Ratsmehrheit die Grundsteuer B Erhöhung vor sich her geschoben mit der Argumentation sie durch geeinigte Maßnahmen im Haushalt abgewendet zu haben. Doch haben sie mit der Finanzplanung der letzten Jahre dazu beigetragen, dass die Grundsteuer B Erhöhung Jahr für Jahr von 95% auf 130% bis heute auf 200% gestiegen ist, während man den Bürgerinnen und Bürgern verkauft hat, dass eine Erhöhung abgewendet wurde. Dabei wurde sie nur stetig aufgeschoben und ist dadurch gewachsen. Dieses historisch gewachsene Problem des Aufschiebens führt nun zu einer historisch drastischen Belastung der Alsdorferinnen und Alsdorfer.

Mit dem Alternativvorschlag der CDU-Fraktion wäre die Grundsteuererhöhung deutlich geringer ausgefallen. Dafür hätten wir das städtische Eigenkapital stärker in Anspruch genommen. Bürgermeister Sonders, SPD, FDP und FBA lehnten unseren Antrag jedoch ab und verpassten damit die letzte Möglichkeit einen verträglichen Weg für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt einzuschlagen.